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Barrierefreiheit

Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite

Die Stadt Drebkau bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird mim Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) verlangt.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.steinitzhof.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt /Diese Anwendung ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

 

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste

  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.

  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.

  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).

  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.

  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.

  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

  • Umstellung des Kontrastes auf Schwarz-Weiß.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
  • Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
  • Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
  • Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.
  • Kartografie innerhalb der Webseite
  • Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
  • Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
  • Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wenden Sie sich dazu an:

 

Stadt Drebkau

Spremberger Straße 61

03116 Drebkau

 

Telefon: 035602 562-0

Telefax: 035602 562-60

E-Mail: sekretariat@drebkau.de

Internet: www.drebkau.de

 

Schlichtungsstelle/ Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.

 

Per Antrag kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

 

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

 

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie unter https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/Schlichtungsverfahren/Schlichtungsverfahren_node.html.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.02.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.08.2020 überprüft.

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